sooo viel Behördenkram
Man glaubt kaum was für ein Aufwand hinter einer 'einfachen' Schiffsregistrierung und der Anmeldung einer Seefunkstelle inkl. Zubehör steckt!
Für die Schiffsregistrierung braucht man Konformitätserklärungen des Herstellers inkl. Nachweis, dass er das Schiff überhaupt gebaut hat und zwar für mich als Kunden und dass es noch nicht irgendwo anders registriert ist bzw. zur Registrierung angemeldet ist.
Soweit so gut (da war die Anmeldung eines selbst importierten Autos in der Schweiz auch nicht komplizierter).
Aber die Seefunkstelle kann man noch nicht anmelden, denn dafür braucht man erst die Schiffsregistrierung und die vom Register vergebene Kennung („Rufzeichen“). An sich auch logisch.
Dann braucht man aber für die Zulassung der Seefunkstelle die Zulassungs- bzw. Referenznummer des Geräts. Also nicht die Seriennummer (so wie die Fahrgestellnummer beim Auto) sondern die Nummer unter der das Funkgerät bei der Bundesnetzagentur (die sind neben den Hochspannungsleitungen, Telefonsystemen, Postversorgung, Bahnnetz auch noch für die Funkfrequenzen zuständig) registriert ist. Bis man die von den Herstellern bekommt …
Und das ganze nicht nur für das eigentliche Funkgerät sondern auch für die Handfunke, die ich mir vor zwei Jahren zu Weihnachten habe schenken lassen (hätte ich die bloss nur nie in der Anmeldung aufgeführt) und die EPIRB (Notsignalbake) sowie das AIS-Gerät (Schiffsidentifizierungssystem via UKW).
Und erst wenn ich die Zulassung der Seefunkstelle inklusive der neu zu vergebenden MMSI (meine 'Funktelefonnummer') habe, kann ich z.B. die EPIRB bestellen, denn die muss auf die MMSI programmiert werden